Täuschung im Rechtsverkehr 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Youtuberin Y hat eine neue Idee, ihren extravaganten Lebensstil zu inszenieren. Sie mietet sich einen nagelneuen Ferrari und ersetzt die Kennzeichen des Ferraris mit denen ihres Volkswagens, um ihre Follower glauben zu lassen, dass der Ferrari ihr Eigentum sei. Sie fährt mit dem Wagen umher, wobei ihr bewusst ist, dass sie damit auch andere Verkehrsteilnehmer täuscht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Y hat den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, indem sie die Kennzeichen austauscht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Y fehlte der Vorsatz, weil sie nicht wusste, dass sie durch ihre Handlung eine zusammengesetzte Urkunde verfälscht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Merkmal der “Täuschung im Rechtsverkehr” erfordert Absicht (dolus directus 1. Grades).
Nein!
4. Y hat zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt, indem sie das Nummernschild des Ferraris austauschte.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hilfloser Melancholiker
29.4.2024, 11:49:10
Kurze Verständnisfrage: Wenn die Influencerin im Beispiel aber nur zum Beeindrucken ihrer Follower täuschen wollte, wieso hatte sie dann die Absicht, "einen anderen zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen"? Ich verstehe schon, dass es durch ihren Post in einem anderen Kontext zu einem rechtserheblichen Irrtum kommen kann (zB wenn ihre Versicherung den Post liest). Aber es geht ja hier um das subjektive Element, und das hatte die Influencerin bezüglich eines solchen Irrtums ja nicht...
Lukas_Mengestu
29.4.2024, 17:49:34
Hallo Hilfloser Melancholiker, wir haben den Sachverhalt an dieser Stelle noch präzisiert und klargestellt, dass Y Kenntnis hinsichtlich anderen Verkehrsteilnehmern hatte. Dass die zentrale Motivation (Imponiergehabe) eine andere ist, ist letztlich für die Strafbarkeit insofern irrelevant. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Hilfloser Melancholiker
29.4.2024, 18:00:15
Klasse, danke für die schnelle Antwort (: