Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Erkennbarkeit des Ausstellers – Bierdeckel
Gastwirtin G verteilt in ihrer Kneipe für jedes Getränk auf einem Bierdeckel Striche. Anhand des Deckels rechnet G am Ende ab. T hat sechs Alster getrunken, aber nur Geld für zwei Alster dabei. Sie kratzt vier Striche vom Deckel weg. Unter dessen Vorlage zahlt T zwei Alster.
Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Perpetuierungsfunktion 4a (CDs, Videokassetten etc.)
K hat X aus Versehen getötet. Sie nimmt den Tathergang und ihr diesbezügliches Geständnis auf Video auf. B verspricht ihr, er werde das Video an die Polizei schicken. Bevor B das Video abschickt, manipuliert er die Videoaufzeichnung dergestalt, dass die Aussage der K kein Geständnis mehr enthält.