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Einseitige Erledigungserklärung bei vollständiger Zahlung nach Rechtshängigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Entscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung und von Anfang an unberechtigter Klage
K klagt gegen B auf Zahlung wegen eines Schadens aus einem Verkehrsunfall. Nach Klagezustellung bezahlt B alles. Bei der Anhörung des Sachverständigen stellt sich heraus, dass allein K den Unfall verschuldet hat. K erklärt daraufhin für erledigt, B widerspricht.

Einseitige Erledigungserklärung bei Leistungsklage nach Versäumnisurteil
K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.