
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Die Erledigung einer negativen Feststellungsklage
B fordert K unter Klageandrohung zur Mietzahlung für Januar bis März 2023 auf. K erhebt am 01.02. gegen B negative Feststellungsklage und beantragt, festzustellen, dass K aufgrund der Kündigung nicht verpflichtet sei, die betreffenden Mieten zu entrichten. Am 05.02. erhebt B Leistungsklage gegen K auf Zahlung der drei Mieten. K erklärt Erledigung.

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Gericht unzuständig, weil Streitwert durch Teilerledigung unter €5.000 sinkt?
K hat gegen B Klage auf Zahlung von €6.000 beim LG erhoben. Nachdem B €3.000 gezahlt hat, erklärt K in der Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache in dieser Höhe für erledigt. Dadurch sinkt der Streitwert auf unter €5.000.

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Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
K klagt gegen B auf Zahlung von €1.000. Nach Klagezustellung zahlt B €250 an K. In der mündlichen Verhandlung erklären K und B den Rechtsstreit in Höhe dieser Teilzahlung für erledigt.

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Welche Wirkung hat die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Zivilprozess?
K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nach Zustellung der Klage bei B zahlt dieser die €3.000 an K. K erklärt daraufhin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht der Erledigungserklärung ausdrücklich.

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Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Als sich in der Hauptverhandlung die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens herausstellt, erklärt K, er verfolge den Rechtsstreit aus Kostengründen nicht weiter. K stellt lediglich einen Kostenantrag zu Lasten des B. B erklärt sich damit einverstanden.