Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Die Erledigung einer negativen Feststellungsklage
B fordert K unter Klageandrohung zur Mietzahlung für Januar bis März 2023 auf. K erhebt am 01.02. gegen B negative Feststellungsklage und beantragt, festzustellen, dass K aufgrund der Kündigung nicht verpflichtet sei, die betreffenden Mieten zu entrichten. Am 05.02. erhebt B Leistungsklage gegen K auf Zahlung der drei Mieten. K erklärt Erledigung.
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Einseitige Erledigungserklärung - Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung nach Rechtshängigkeit ist eingetreten.
K klagt gegen B auf Zahlung von €7.000, die diese der K tatsächlich noch schuldet. Nach Klagezustellung zahlt B alles. K erklärt sodann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht und beantragt weiterhin Klageabweisung.