Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Carmen (12 Jahre) gibt an, immer wieder Opfer häuslicher Gewalt zu sein. Das Jugendamt bringt sie aufgrund ihres Wunsches in einem Mädchenhaus unter. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erreicht Carmens Mutter wiederholt nicht. Nur der Stiefvater von Carmen meldet sich am Telefon.
Einordnung des Falls
Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Unterbringung von Carmen handelt es sich um eine Inobhutnahme aufgrund einer Selbstmeldung durch die Minderjährige (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII).
Genau, so ist das!
2. Das Jugendamt muss Carmens Eltern unverzüglich von der Inobhutnahme unterrichten (§ 42 Abs. 3 S. 1 SGB VIII).
Ja, in der Tat!
3. Das Jugendamt muss darauf bestehen, Informationen nur an Carmens Mutter weitergeben zu können. Es darf Carmens Stiefvater keine Informationen geben.
Nein!
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Isabell
16.3.2020, 19:56:52
Ist es tatsächlich so, dass ein Stiefelternteil automatisch sorgeberechtigt ist? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Happysun
1.4.2020, 20:07:33
Nicht Sorgeberechtigt sondern Erziehungsberechtigt, dass ist ein Unterschied.
Pilea
22.12.2023, 18:30:49
Hier verdecken die Buttons noch die Schrift.