Allgemeinbildung Recht
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Carmen (12 Jahre) gibt an, immer wieder Opfer häuslicher Gewalt zu sein. Das Jugendamt bringt sie aufgrund ihres Wunsches in einem Mädchenhaus unter. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erreicht Carmens Mutter wiederholt nicht. Nur der Stiefvater von Carmen meldet sich am Telefon.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Unterbringung von Carmen handelt es sich um eine Inobhutnahme aufgrund einer Selbstmeldung durch die Minderjährige (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Jugendamt muss Carmens Eltern unverzüglich von der Inobhutnahme unterrichten (§ 42 Abs. 3 S. 1 SGB VIII).
Ja, in der Tat!
3. Das Jugendamt muss darauf bestehen, Informationen nur an Carmens Mutter weitergeben zu können. Es darf Carmens Stiefvater keine Informationen geben.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
16.3.2020, 19:56:52
Ist es tatsächlich so, dass ein Stiefelternteil automatisch sorgeberechtigt ist? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Happysun
1.4.2020, 20:07:33
Nicht Sorgeberechtigt sondern Erziehungsberechtigt, dass ist ein Unterschied.
Pilea
22.12.2023, 18:30:49
Hier verdecken die Buttons noch die Schrift.