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Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)(Allgemeinbildung Recht)

Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)

Lebensgefahr für zweimonatigen Säugling/ Inobhutnahme bei dringender Gefahr (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII)

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Lebensgefahr für zweimonatigen Säugling/ Inobhutnahme bei dringender Gefahr (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII)

7. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Eltern ernähren Jannis (2 Monate alt) nur unzureichend. Er droht auszutrocknen oder zu verhungern. Die Eltern reagieren nicht, als das Jugendamt versucht, Kontakt aufzunehmen.

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