Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Einverständliche Selbstgefährdung („Kokainfall“)

Einverständliche Selbstgefährdung („Kokainfall“)

4. Juli 2025

18 Kommentare

4,7(22.420 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Drogendealer T liefert O versehentlich reines Heroin statt des von O ursprünglich bestellten Kokains. O nimmt das Rauschgift selbst ein und stirbt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Kokainfall (BGHSt 53, 288 – einverständliche Fremdgefährdung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T ist der Tod des O objektiv zuzurechnen.

Genau, so ist das!

Eine die Zurechnung ausschließende eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers ist von der einverständlichen Fremdgefährdung abzugrenzen. Das Opfer gefährdet sich selbst, wenn die alleinige Tatherrschaft bei ihm selbst liegt. Eigenverantwortlich ist diese Selbstgefährdung nach der verbreiteten Ansicht der Einwilligungslösung, wenn der Entschluss des Opfers nach den Grundsätzen einer wirksamen Einwilligung nicht zu beanstanden, insbesondere frei von Willensmängeln ist. Die ebenfalls vertretene Exkulpationslösung schließt Eigenverantwortlichkeit erst dann aus, wenn das Opfer bei entsprechender Anwendung der §§ 19, 20, 35 StGB und § 3 JGG schuldlos wäre. Zwar ist der Betäubungsmittelhandel verboten, T trifft als Lieferanten, der das Risiko besser überblicken kann, dennoch eine Prüfungspflicht. Die Aushändigung des richtigen Rauschmittels fällt in seinen Verantwortungsbereich, und er hat die Herrschaft über die dem Schadenseintritt vorausgehende Risikosituation inne. Bloße Fahrlässigkeit bezüglich der Verwechslung des Rauschgiftes unterbricht den Zurechnungszusammenhang nicht. O überschaut das mit dem Heroin verbundene Risiko irrtumsbedingt nicht und er wäre auch nicht nach §§ 19, 20, 35 StGB und § 3 JGG schuldlos. Er handelt daher nicht eigenverantwortlich.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen