Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
3. Juni 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (20.500 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist heroinabhängig. Er ordert bei Dealer D eine große Menge reinen Heroins. D erkennt aufgrund des physischen und psychischen Zustands des H, dass H das mit dem Konsum von reinem Heroin verbundene Risiko nicht mehr abschätzen kann. Trotzdem übergibt er H den Stoff.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn H infolge des Konsums des reinen Heroins stirbt, ist dieser Tod dem D objektiv zuzurechnen.
Ja, in der Tat!
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