Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
26. August 2025
16 Kommentare
4,7 ★ (21.596 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist heroinabhängig. Er ordert bei Dealer D eine große Menge reinen Heroins. D erkennt aufgrund des physischen und psychischen Zustands des H, dass H das mit dem Konsum von reinem Heroin verbundene Risiko nicht mehr abschätzen kann. Trotzdem übergibt er H den Stoff.
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