Allgemeinbildung Recht
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Äußerung der Bitte durch dritte Personen, Anforderungen an Bitte
Äußerung der Bitte durch dritte Personen, Anforderungen an Bitte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Wunsch der 12-jährigen Claudia geht ihr Vertrauenslehrer mit ihr zum Notdienst des Jugendamtes und erklärt dort, Claudia wolle aus ihrer Familie heraus.
Diesen Fall lösen 91,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Äußerung der Bitte durch dritte Personen, Anforderungen an Bitte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet einen Minderjährigen in Obhut zu nehmen, wenn dieser darum bittet (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine andere Person kann den Wunsch des Kindes zur Inobhutnahme übermitteln oder äußern.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!