Äußerung der Bitte durch dritte Personen , Anforderungen an Bitte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Wunsch der 12jährigen Claudia geht ihr Vertrauenslehrer mit ihr zum Notdienst des Jugendamtes und erklärt dort, Claudia wolle aus ihrer Familie heraus.
Einordnung des Falls
Äußerung der Bitte durch dritte Personen , Anforderungen an Bitte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet einen Minderjährigen in Obhut zu nehmen, wenn dieser darum bittet (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII).
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Genau, so ist das!
2. Eine andere Person kann den Wunsch des Kindes zur Inobhutnahme übermitteln oder äußern.
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Ja, in der Tat!