Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Leistungs- und Schutzpflichten allgemein I (§ 241 I, II BGB)
Leistungs- und Schutzpflichten allgemein I (§ 241 I, II BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B will seine Wohnung neu tapezieren lassen. Damit beauftragt er Malermeisterin U für €1.000. Nach Abschluss der Arbeiten stellt sich heraus, dass U statt der Blümchen- eine Sternentapete verwendet. Zudem hat sie das italienisches Ledersofa (Wert: €6.000) mit Kleister befleckt, da sie vergessen hatte, es abzudecken.
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Einordnung des Falls
Leistungs- und Schutzpflichten allgemein I (§ 241 I, II BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U hat durch das Tapezieren der Wohnung mit der Sternentapete ihre Leistungspflicht erfüllt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die mangelhafte Leistung ist das Äquivalenzinteresse des B gestört.
Genau, so ist das!
3. Der Schutz des Ledersofas unterfällt Us Leistungspflicht.
Nein, das trifft nicht zu!
4. U hat ihre Schutzpflicht verletzt, indem sie vergessen hat das Sofa abzudecken.
Ja!
5. B könnte gegen U einen Schadensersatzanspruch haben, da U durch die fehlende Abdeckung des Sofas eine Schutzpflicht verletzt hat (§§280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Natze
13.2.2024, 17:27:42
warum wird denn bei einer Schutzpflichtverletzung statt AGL 280 I, 241 II nicht 280 I, 280III, 283, 241 II zitiert? 🫣
Paulah
24.2.2024, 11:51:35
Bei der Schutzpflichtverletzung handelt es sich um Schadensersatz neben der Leistung, hier aus einer unselbständigen Nebenpflicht. Bei § 280 III geht es um Schadensersatz statt der Leistung.
Paulah
24.2.2024, 11:52:11
Bei der Schutzpflichtverletzung handelt es sich um Schadensersatz neben der Leistung, hier aus einer unselbständigen Nebenpflicht. Bei §§ 280 III und 283 geht es um Schadensersatz statt der Leistung.
Natze
24.2.2024, 14:44:53
Danke dir :) ☺️
Sniter
15.4.2024, 09:48:33
Warum knüpft man bei der Pflichtverletzung an das Unterlassen (Nichtbedecken des Sofas) und nicht an die Handlung (mit Kleister rumspritzen) an? Das käme, so Euer Vertiefungshinweis, erst auf Ebene des Schadens zum Tragen?…