Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis
Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis
18. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (8.696 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rüstige Rentnerin R liebt es, mit ihrem E-Mountainbike durch den Schwarzwald zu radeln. Leider sieht sie nicht mehr so gut und fährt den Wanderer W an. W bricht sich den Fuß.
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