Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis

23. November 2024

4,8(5.399 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die rüstige Rentnerin R liebt es mit ihrem E-Mountainbike durch den Schwarzwald zu radeln. Leider sieht sie nicht mehr so gut und fährt den Wanderer W an. W bricht sich den Fuß.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem R den W anfuhr, hat R eine Pflicht verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Eine Pflichtverletzung ist jede objektive Abweichung des Verhaltens einer Partei des Schuldverhältnisses vom geschuldeten Pflichtenprogramm des § 241 BGB. Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Pflichtverletzung ist damit, dass zum Zeitpunkt der Verletzung das Schuldverhältnis bereits existierte.Zwischen R und W bestand zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes weder ein rechtsgeschäftliches noch ein gesetzliches Schuldverhältnis.Zwar scheidet ein (quasi-)vertraglicher Schadensersatzanspruch aus (§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB). W bleibt aber der Rückgriff auf das Deliktsrecht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen