Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis
Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rüstige Rentnerin R liebt es mit ihrem E-Mountainbike durch den Schwarzwald zu radeln. Leider sieht sie nicht mehr so gut und fährt den Wanderer W an. W bricht sich den Fuß.
Diesen Fall lösen 62,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine Pflichtverletzung, sofern noch kein Schuldverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem R den W anfuhr, hat R eine Pflicht verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.