Bestimmtheit der Fristsetzung
6. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V einen elektrischen Rollstuhl. Dieser hat einen mangelhaften Motor. K forderte V zur „umgehenden Beseitigung“ auf und kündigte an, den Rollstuhl sonst anderweitig reparieren zu lassen. V meldete sich nicht, sodass K nach vier Wochen die Reparatur für €500 von H vornehmen lässt.
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Einordnung des Falls
Bestimmtheit der Fristsetzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Schadensersatzanspruch könnte sich vorliegend direkt aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB ergeben.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Ein Schadensersatzanspruch könnte sich vorliegend aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB ergeben.
Ja!
3. Zwischen K und V besteht ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis.
Genau, so ist das!
4. V hat ihre Leistung wie geschuldet erbracht.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Für eine Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB muss der Gläubiger einen konkreten Zeitraum für die Erbringung der Leistung benennen.
Nein!
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