Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Großer Schadensersatz bei Teilleistung
K kauft bei V eine Designerküche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Da kein anderer Kühlschrank in die Küche passt, kauft K für €11.000 eine neue Küche bei Händlerin H. Die €11.000 will sie von V ersetzt bekommen.
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Entbehrlichkeit der Frist II – besondere Gründe (Verletzung Leistungstreue)
K hat bei Autohändlerin V einen neuen Porsche Carrera für €45.000 gekauft. Zufällig bekommt K mit, wie V die Türen des neuen Wagens mit denen eines älteren Porsche austauscht. K will den Wagen daraufhin nicht mehr und bestellt bei H ein Fahrzeug zum Preis von €49.500.
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Angemessenheit der Frist II
K kauft von V eine Küche. Nach dem Einbau stellt K viele Mängel fest. Zur Behebung braucht man objektiv sechs Wochen. K bittet am 16.2. per E-Mail, die Mängel bis zum 27.3. (sechs Wochen) zu beseitigen. Da bis zum 16.3. nichts passiert ist, ruft sie V an und fordert nun Reparatur bis zum 23.03. Da V am 31.3. immer noch nicht angefangen hat, lässt K die Küche von U reparieren.