Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Großer Schadensersatz bei Teilleistung
K kauft bei V eine Designerküche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Da kein anderer Kühlschrank in die Küche passt, kauft K für €11.000 eine neue Küche bei Händlerin H. Die €11.000 will sie von V ersetzt bekommen.
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Kleiner Schadensersatz bei Teilleistung
K kauft bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Für €500 könnte K einen passenden Kühlschrank bei Händlerin H besorgen, für €11.000 sogar eine komplett neue Küche.
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Entbehrlichkeit der Frist II – besondere Gründe (Verletzung Leistungstreue)
K hat bei Autohändlerin V einen neuen Porsche Carrera für €45.000 gekauft. Zufällig bekommt K mit, wie V die Türen des neuen Wagens mit denen eines älteren Porsche austauscht. K will den Wagen daraufhin nicht mehr und bestellt bei H ein Fahrzeug zum Preis von €49.500.
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Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)
A bestellt bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart nach 1 Woche geliefert. A setzt V erfolglos eine zweiwöchige Nachfrist. Nach deren Ablauf kauft A bei Händlerin H für €500 einen passenden Kühlschrank. A fordert V auf, die Kosten zu ersetzen.