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Angemessenheit der Frist II
Sachverhalt
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Vorlauffrist für kostenpflichtiges Abschleppen bei nachträglich angeordnetem Halteverbot
K stellt ihr Auto am 19.08. auf öffentlicher Straße ab und fährt in den Urlaub. Am 20.08. vormittags wird dort ein mobiles Halteverbotsschild für den 23./24.08. aufgestellt. Die zuständige Behörde lässt K's Fahrzeug am 23.08. abschleppen und verlangt die Kosten von ihr. Dagegen klagt K.
Entbehrlichkeit der Frist I – ernsthafte und endgültige Verweigerung der Leistung
K kauft von V eine Küche, die V einbauen soll. V baut die Küche komplett schief ein. K verlangt von V mehrfach, dies zu beheben, und bietet an, bei der Behebung auch den Kaufpreis zu bezahlen. V beharrt dagegen darauf, erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nachzubessern. K beauftragt deshalb Handwerkerin H.