Streitgenossenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Haftpflichtversicherer des Autohalters A. A begeht einen Fahrfehler und beschädigt das Auto des K. K will A und V auf Schadenersatz verklagen.
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Einordnung des Falls
Streitgenossenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K führt einen Prozess gegen mehrere Personen gleichzeitig. Man spricht dabei von einer subjektiven Klagenhäufung oder auch Streitgenossenschaft.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Liegt keine (einfache) Streitgenossenschaft vor, wird die Klage des K als unzulässig abgewiesen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend handelt es sich um eine einfache Streitgenossenschaft von A und seiner Haftpflichtversicherung V.
Ja!
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