Provozierte Aufwendungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lehrer L fährt gerade mit seinem Rad zur Schule. Er stürzt, als Repetitor R ihn mit dessen Rad überholt und fahrlässig touchiert. L prellt sich den Arm. Als R auf ein Forderungsschreiben des L nicht reagiert, mandatiert dieser das gesamte Litigation-Team der Großkanzlei Fuchspartners für €50.000. Erst nach anwaltlichen Schreiben zahlt R Schmerzensgeld.
Einordnung des Falls
Provozierte Aufwendungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Schäden sind freiwillige Vermögenseinbußen.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Anwaltskosten können keinen Schaden darstellen, da R die Anwälte freiwillig beauftragt hat.
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Nein!
3. Der Umfang der ersetzbaren Aufwendungen zur Rechtsbeseitigung- bzw. Rechtsverfolgung ist unbegrenzt.
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Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die gesamten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des R waren erforderlich.
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Nein!
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Der BGBoss
17.4.2021, 09:56:30
Den Fall finde ich genial, hat mich sehr zum Schmunzeln gebracht! LG
Mieze Katz
31.1.2023, 00:14:30
In der Frage wird nach erforderlichkeit gefragt, in der Antwort bejaht (obwohl Nein hier die richtige Lösung ist) aber als unangemessen eingestuft? Sollte hier nicht sauber abgegrenzt werden? 😊
🦊²
18.5.2023, 15:44:32
Hi, vielleicht könnte man zur Abrundung des Falles als Vertiefungshinweis angeben, nach welchen Vorschriften die genannten Posten ersetzt werden? Gerade bzgl. der Anwaltsgebühren würde mich die einschlägige Vorschrift interessieren. LG