Provozierte Aufwendungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lehrer L fährt gerade mit seinem Rad zur Schule. Er stürzt, als Repetitor R ihn mit dessen Rad überholt und fahrlässig touchiert. L prellt sich den Arm. Als R auf ein Forderungsschreiben des L nicht reagiert, mandatiert dieser das gesamte Litigation-Team der Großkanzlei Fuchspartners für €50.000. Erst nach anwaltlichen Schreiben zahlt R Schmerzensgeld.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Provozierte Aufwendungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Schäden sind freiwillige Vermögenseinbußen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anwaltskosten können keinen Schaden darstellen, da R die Anwälte freiwillig beauftragt hat.
Nein!
3. Der Umfang der ersetzbaren Aufwendungen zur Rechtsbeseitigung- bzw. Rechtsverfolgung ist unbegrenzt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die gesamten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des R waren erforderlich.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Der BGBoss
17.4.2021, 09:56:30
Den Fall finde ich genial, hat mich sehr zum Schmunzeln gebracht! LG
Mieze Katz
31.1.2023, 00:14:30
In der Frage wird nach erforderlichkeit gefragt, in der Antwort bejaht (obwohl Nein hier die richtige Lösung ist) aber als unangemessen eingestuft? Sollte hier nicht sauber abgegrenzt werden? 😊
🦊²
18.5.2023, 15:44:32
Hi, vielleicht könnte man zur Abrundung des Falles als Vertiefungshinweis angeben, nach welchen Vorschriften die genannten Posten ersetzt werden? Gerade bzgl. der Anwaltsgebühren würde mich die einschlägige Vorschrift interessieren. LG