Provozierte Aufwendungen
19. Mai 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lehrer L fährt mit seinem Rad zur Schule. Repetitor R überholt und touchiert L fahrlässig, sodass L stürzt. L fordert Schadensersatz von R. Als R darauf nicht reagiert, mandatiert L das gesamte Team der Großkanzlei Fuchspartners für €50.000. Nach anwaltlichen Schreiben zahlt R Schmerzensgeld.
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Einordnung des Falls
Provozierte Aufwendungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L verlangt zusätzlich Schadensersatz in Höhe von €50.000 von R für die Anwaltskosten. Sind Schäden freiwillige Vermögenseinbußen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. L ist der Ansicht, er habe „keine andere Wahl gehabt“, als die Kanzlei zu beauftragen. Könnte dies grundsätzlich dafür sprechen, die Rechtsverfolgungskosten als Schaden einzuordnen?
Ja!
3. R meint, es könne doch nicht sein, dass L extra viel Geld für die Rechtsverfolgung ausgibt und R dies ersetzen müsse. Sind provozierte Aufwendungen unbegrenzt ersatzfähig?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die gesamten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des R waren erforderlich.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss
17.4.2021, 09:56:30
Den Fall finde ich genial, hat mich sehr zum Schmunzeln gebracht! LG
Kind als Schaden
26.3.2025, 15:30:07
"Repetitor R in seinem Porsche Cayenne" wäre noch schöner gewesen :D
Mieze Katz
31.1.2023, 00:14:30
In der Frage wird nach
erforderlichkeitgefragt, in der Antwort bejaht (obwohl Nein hier die richtige Lösung ist) aber als unangemessen eingestuft? Sollte hier nicht sauber abgegrenzt werden? 😊
🦊²
18.5.2023, 15:44:32
Hi, vielleicht könnte man zur Abrundung des Falles als Vertiefungshinweis angeben, nach welchen Vorschriften die genannten Posten ersetzt werden? Gerade bzgl. der Anwaltsgebühren würde mich die einschlägige Vorschrift interessieren. LG

Wildtäubchen im Speckmantel
15.5.2025, 11:52:19