Zivilrecht
Schadensrecht
Feststellung eines ersatzfähigen Schadens
Kein Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkrecht
Kein Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkrecht
19. August 2025
36 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B schließt mit W einen Vertrag über die Errichtung eines Werks im Wert von €5.000. Ein Jahr nach Abnahme (§ 640 BGB) zeigen sich Sachmängel, die aber bereits bei Abnahme vorhanden waren. Die Behebung der Mängel würde €1.000 kosten. Mit dem Mangel ist das Werk nur €4.500 wert. B hat W erfolglos eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt.
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