Zivilrecht
Schadensrecht
Feststellung eines ersatzfähigen Schadens
Sachschaden, fiktive Abrechnung auch bei Veräußerung
Sachschaden, fiktive Abrechnung auch bei Veräußerung
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Radfahrer R beobachtet nicht die Straße, sondern die Vögel, und kracht deshalb fahrlässig in das parkende Auto des A, wodurch dessen Stoßstange beschädigt wird. A verlangt von R als Schaden die Reparaturkosten, die ein Sachverständiger geschätzt hat. Tatsächlich lässt A sein Auto aber nicht reparieren, sondern gibt es unrepariert beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung.
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Einordnung des Falls
Sachschaden, fiktive Abrechnung auch bei Veräußerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Schaden erlitten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hätte zunächst verlangen müssen, dass R die Stoßstange selbst repariert.
Nein!
3. Bei Sachschäden kann der Geschädigte grundsätzlich frei wählen, ob er den zur Herstellung erforderlichen Betrag für die Wiederherstellung verwendet oder auf die Wiederherstellung verzichtet.
Genau, so ist das!
4. Der Anspruch auf Ersatz der fiktiven Wiederherstellungskosten erlischt, wenn der Geschädigte die Sache veräußert und sich so eine Reparatur unmöglich macht. In diesem Fall kommt nur noch § 251 Abs. 1 BGB in Betracht.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

rubenrubenruben
1.10.2024, 13:02:09
In welchen Konstellationen kommt der §249 II S. 2 BGB zur Geltung? Hätte dazu jemand eine beispielhafte Konstellation?
Johannes
28.11.2024, 11:50:10
Da ging es doch in den vorherigen Aufgaben drum: § 249 II 2 BGB liegt die gesetzgberische Wertung zugrunde, dass eine fiktive Abrechnung möglich ist und dass dabei keine Umsatzsteuer zu erstatten ist. Die gibt's nur bei konkreter Abrechnung bzw. wenn repariert wurde. Häufigster Anwendungsfall dürfte wohl ein Autounfall sein. Der Geschädigte kann grds selsbt entscheiden, ob er das Auto reparieren lässt und dann konkret (und mit Erstattung der USt) abrechnet, oder ob er fiktiv (und dann ohne USt) abrechnet und das Auto nicht reparieren lässt.

Nils
22.12.2024, 18:10:48
Ich würde noch ergänzen, dass der Geschädigte das Auto auch selbst reparieren kann. Dann fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer an und er kann trotzdem fiktiv abrechnen.

Lukas_Dunkel
31.3.2025, 10:08:07
@[rubenrubenruben](244746) Ich hatte das letztens erst privat. Bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen wo durch mich der Boden durch eine Unachtsamkeit beschädigt wurde. Dies lief dann über meine Haftpflicht. Allerdings wollte die Vermieterin nicht einsehen, dass der Boden nicht zu 100 Prozent ersetzt werden muss (Abnutzung etc.) sondern lediglich der Zeitwert. Daher hat Sie mir einen Kostenvoranschlag einer Firma geschickt und wollte dort den vollen Betrag des Angebotes von mir haben, wobei das Angebot selber ohne USt weniger betragen hätte. Da Sie nicht verstanden hat, dass 1. Meine Versicherung dafür zuständig ist und 2. wie gesagt der Zeitwert nur ersetzt werden musste bin ich damit zum Anwalt. Der setzte ein Schreiben mit u.a. folgendem Inhalt auf: „Ausweislich des Angebots der Firma xxx vom xx.xx.2024 wurde für die Neuverlegung des Laminatbodens ein Betrag in Höhe von 1.000,58 EUR veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich lediglich um ein Versehen Ihrerseits handelt, dass anstelle der veranschlagten 1.000,58 EUR von Ihnen 1.058,00 EUR gefordert werden. Überdies handelt es sich bei dem von Ihnen vorgelegten Kostennachweis um ein Angebot. Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Mehrwertsteuer eines Angebots nicht erstattungsfähig ist, (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB). Daher ergibt der von Ihnen vorgelegte Kostennachweis allenfalls einen Gesamtbetrag in Höhe von 840,80 EUR“ Das ganze war in soweit für mich interessant, da mir der § 249 II 2 BGB vorher auch ein kleines Rätsel war aber ich den durch dieses Beispiel endlich verstanden hatte. Hoffe das hilft dir :)

rubenrubenruben
31.3.2025, 11:13:39
Gutes Beispiel, danke!