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Feststellung eines ersatzfähigen Schadens: 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Feststellung eines ersatzfähigen Schadens für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Mitverschulden Schmerzensgeld

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Immaterieller Schaden bei Persönlichkeitsverletzung

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Ersatzfähiger immaterieller Schaden

Kundin K sucht im Geschäft der Möbeloase GmbH (M) eine neue Couch. Dabei rutscht sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, die ein Kunde verloren hat. K bricht sich die Hüfte. Es ist unklar, wann der entsprechende Teil des Geschäftes zuletzt gereinigt wurde.

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Grundsatz: Kein Ersatz immaterieller Schäden

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur "Taggenauen" Berechnung von Schmerzensgeld (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20): Eine Passantin wird von einem Auto erfasst. Die Passantin sagt "Huch".
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Fall zur "Taggenauen" Berechnung von Schmerzensgeld (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): Eine Frau steht vor einem kaputten Auto und denkt: Ich fahr doch keinen Ford.
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Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob nach einem Autounfall der Geschädigte neben den Reparaturkosten zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur verlangen kann. Das OLG verneinte einen solchen Anspruch. Die Beschränkung des Fahrvergnügens sei nur eine immaterielle Beeinträchtigung aufgrund der subjektiven Wertschätzung und nicht als Schaden ersetzbar. Der Nutzungsersatz komme nur für vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der Sache in Betracht. Denn die Nutzungsausfallentschädigung müsse Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise auf die Grundlage der Lebensführung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen (RdNr. 45). Da das eingeschränkte Fahrvergnügen lediglich einen - nicht unter § 253 BGB fallenden - immateriellen Schaden darstellt, kann B diesen nicht geltend machen.

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Verlorene Arbeitskraft 2

Studentin S stellt dem Großkanzleianwalt A am Taxistand ein Bein, wodurch A stürzt und den Vormittag im Krankenhaus verbringt. Weil er dort nicht arbeiten kann, verpasst er drei wichtige Telefonkonferenzen und ihm entgeht ein Gewinn in Höhe von €5.000. Gewöhnlich erwirtschaftet er vormittags nur €3.000.

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Verlorene Arbeitskraft 1

Junganwältin A hat gerade das zweite Examen bestanden und sich sofort selbständig gemacht. Sie hat bisher keine Mandanten, hofft aber jeden Tag aufs neue. Auf dem Weg zu ihrem Büro wird sie von Radfahrer R angefahren und kann deshalb die ganze Woche nicht arbeiten. Sie hätte aber auch in dieser Woche keine Einnahmen erzielt.

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vertaner Urlaub

Anwältin A hat einen 2-wöchigen Skiurlaub gebucht. Am ersten Tag auf der Piste wird sie fahrlässig von Snowboardfahrer S umgefahren und erleidet einen Kreuzbandriss. Die übrigen Urlaubstage verbringt sie im Krankenbett.

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fehlgeschlagene Aufwendungen

Baggerfahrer B erfasst Rocker R mit der Schaufel des Baggers und verletzt R schwer. Durch die Einlieferung ins Krankenhaus verpasst R das Konzert seiner Lieblingsband Metallica am selben Tag. R hatte bereits eine (nicht personengebundene) Karte im Wert von €50 erworben.

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Kommerzialisierungsgedanke bzgl. Internetanschlusses

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Wegfall der Weiternutzungs- oder Reparaturabsicht

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Integritätszuschlag

Vandalist V demoliert mit einem Baseballschläger den VW Lupo des jungen Proberichters R. R fährt den VW seit seinen Studienzeiten und hat ihn sehr lieb gewonnen. Auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens beträgt der Reparaturaufwand €5.000 brutto, der Wiederbeschaffungsaufwand €3.000 und der Wiederbeschaffungswert €4.000. R lässt den VW reparieren und benutzt ihn weitere 3 Jahre.

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Abrechnung auf Neuwagenbasis

Großkanzleianwalt A braucht einen neuen Drittwagen und kauft bei Händler H einen Tesla. Als er gerade vom Gelände auf die Straße fährt, nimmt ihm Opi O die Vorfahrt und beschädigt den Tesla erheblich. Der Reparaturaufwand liegt bei €20.000, der Wiederbeschaffungsaufwand bei €30.000. A kauft einen neuen Tesla.

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Sachschaden, fiktive Abrechnung auch bei Veräußerung

Radfahrer R beobachtet nicht die Straße, sondern die Vögel, und kracht deshalb fahrlässig in das parkende Auto des A, wodurch dessen Stoßstange beschädigt wird. A verlangt von R als Schaden die Reparaturkosten, die ein Sachverständiger geschätzt hat. Tatsächlich lässt A sein Auto aber nicht reparieren, sondern gibt es unrepariert beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung.

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Grundfall 2

Der nunmehr einarmige B wird nochmal von Rentner R überfahren. Dieses mal verliert er zum Glück nicht auch noch seinen linken Arm. Er erleidet aber einen schmerzhaften offenen Bruch, den er von Chirurg C für €5.000 operieren lässt.

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Grundfall 1

Rentner R überfährt den bemitleidenswerten B. B verliert seinen rechten Arm, eine Behandlung ist nicht erforderlich.

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Provozierte Aufwendungen

Lehrer L fährt mit seinem Rad zur Schule. Repetitor R überholt und touchiert L fahrlässig, sodass L stürzt. L fordert Schadensersatz von R. Als R darauf nicht reagiert, mandatiert L das gesamte Team der Großkanzlei Fuchspartners für €50.000. Nach anwaltlichen Schreiben zahlt R Schmerzensgeld.

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Kein Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkrecht

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Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzten LKW