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Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten
Sachverhalt
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S ist praktizierender Sikh und trägt aus religiösen Gründen einen Turban. Er beantragt eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren. Die Behörde lehnt den Antrag ab, denn eine solche Befreiung könne nur aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden.
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrtragung - Versendungskauf (§§ 446, 447)
V verkauft für €30.000 ein Gemälde an K. Dieser bittet V, das Bild an ihn zu versenden. V beauftragt daraufhin ihren Bekannten B mit dem Transport des Bildes. Auf der Fahrt zu K verursacht B schuldhaft einen Unfall. Das Gemälde wird dabei zerstört.