Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Dreipersonenverhältnisse

Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten

Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten

17. August 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V hat Unternehmerin M ein Lastenrad für Ms Mitarbeiter vermietet. Dieses wird durch Ms Arbeitnehmer A leicht fahrlässig beschädigt. Ein Jahr nach Rückgabe des Rades, verlangt V Schadensersatz für das beschädigte Rad. M und A erwidern dies sei zu spät.

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