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Klassisches Klausurproblem

Der Kfz-Händler H bewirbt während eines Verkaufsgesprächs mit Kaufinteressent K das Auto unter dem Slogan „das sicherste Auto der Welt!“

Einordnung des Falls

Bloße Werturteile und reine Meinungsäußerungen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. H hat K über Tatsachen getäuscht im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB.

Nein!

Täuschung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung. Tatsachen sind alle in der Vergangenheit oder Gegenwart liegenden äußeren sowie inneren, also psychische Vorgänge oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Sie sind von bloßen Meinungsäußerungen und Werturteilen abzugrenzenBei dem Werbeslogan handelt es sich offensichtlich um eine sogenannte marktschreierische Reklame bzw. nicht ernst gemeinte Werbeaussage.Hätte H den Werbeslogan mit technischen Eigenschaften versehen, die die Sicherheit des Autos untermauern sollen, könnte das als Tatsachenkern, der dem Beweis zugänglich ist, gewertet werden.

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BL

Blotgrim

11.11.2022, 14:12:25

Würden technische Aussagen die Behauptung zur Tatsache machen oder könnte dass nur gesehen werden? Wenn man jetzt zum Beispiel sagt es sei das sicherste Auto der Welt, weil es den Bremsweg halbiert und das mit den Bremsen stimmt, dann wäre es ja nicht dem Beweis zugänglich ob es damit das sicherste Auto der Welt ist. Und auch wenn das mit dem Bremsen nicht stimmt fände ich es nicht so eindeutig, solange die Bremsen funktionieren kann es ja trotzdem sehr sicher sein ( bspw. wegen der Karosserie), wobei ich dann trotzdem eine Täuschung bejahen würde. Aber es ist halt nicht so eindeutig... Lg

Nora Mommsen

Nora Mommsen

12.11.2022, 12:46:58

Hallo Blotgrim, danke für deine Frage. Grundsätzlich können Tatsachen zu einer Täuschung führen. Wird zum Beispiel eine falsche Angabe zum Bremsweg gemacht, kann dies eine Täuschung darstellen und damit einen Irrtum begründen. Der Slogan "sicherstes Auto der Welt" bleibt dennoch eine plakative Werbeaussage, die auch in diesem Kontext zu werten ist und damit weder eine Tatsachenbehauptung darstellt noch zu einem Irrtum führen kann. Natürlich sind aber immer Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Wie von dir gesagt, ist die plakative Werbung aber kaum dem Beweis zugänglich. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Kai

Kai

7.6.2023, 12:47:40

Der Tatsachenkern eines Werturteils kann ja Gegenstand einer Täuschung sein. Ab welchem Punkt wäre dies hier erreicht, wenn das Auto keineswegs besonders sicher ist? Eine Situation vergleichbar mit BGHSt 34, 199 besteht ja nicht, da das Auto durch seine Bauweise natürlich irgendeine Sicherheit schafft. Würde die Täuschung dann bereits greifen, wenn das Auto hinter durchschnittlichen Sicherheitsstandards zurückbleibt oder erst, wenn keinerlei spezielle Sicherheitsmaßnahmen im Auto verbaut sind und eine Sicherheit lediglich in der natürlichen Bauweise des Autos besteht?

AR

Artimes

26.2.2024, 18:28:34

Sind die Begriffe „Meinung/Werturteil“ eigentlich Synonyme?

Gigachad1

Gigachad1

11.4.2024, 15:11:54

Soweit ich weiß schon


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