+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Lernplan SR Großer Schein (100%)
Lernplan Strafrecht BT: Vermögensdelikte (100%)
Lernplan Examen - alle (100%)
Klassisches Klausurproblem

Der Kfz-Händler H bewirbt während eines Verkaufsgesprächs mit Kaufinteressent K das Auto unter dem Slogan „das sicherste Auto der Welt!“

Einordnung des Falls

Bloße Werturteile und reine Meinungsäußerungen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. H hat K über Tatsachen getäuscht im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Nein!

Täuschung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung. Tatsachen sind alle in der Vergangenheit oder Gegenwart liegenden äußeren sowie inneren, also psychische Vorgänge oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Sie sind von bloßen Meinungsäußerungen und Werturteilen abzugrenzenBei dem Werbeslogan handelt es sich offensichtlich um eine sogenannte marktschreierische Reklame bzw. nicht ernst gemeinte Werbeaussage.Hätte H den Werbeslogan mit technischen Eigenschaften versehen, die die Sicherheit des Autos untermauern sollen, könnte das als Tatsachenkern, der dem Beweis zugänglich ist, gewertet werden.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024