Besitz von BtM bei Outdoor-Plantage

5. Juli 2025

1 Kommentar

4,6(667 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T, S und P errichten in einem frei zugänglichen Waldstück eine Marihuana-Outdoor-Plantage, um davon ihren Eigenbedarf zu decken. Sie trennen den 10m x 10m Bereich mittels Einzäunung ab und sichern ihn gegen Tierfraß. Sie ziehen 67 Marihuanapflanzen ohne Erlaubnis auf.

Diesen Fall lösen 92,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Besitz von BtM bei Outdoor-Plantage

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wer Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge besitzt, macht sich nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar.

Genau, so ist das!

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG enthält eine Qualifikation des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG beim Vorliegen einer nicht geringen Menge und stellt einen Vebrechenstatbestand dar.
Strafrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Strafrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. T, S und P haben Besitz an den Marihuana-Pflanzen, obwohl auch Dritte zu dem fremden Waldstück Zutritt haben.

Ja, in der Tat!

Besitz erfordert ein ein tatsächliches Herrschaftverhältnis, das auf eine nennenswerte Dauer angelegt sein und vom Herrschaftswillen getragen sein muss. OLG Celle: Die Eigentumslage sei nicht von Bedeutung, so dass auch derjenige besitzt, der in einem frei zugänglichen Waldstück einen Bereich mittels Einzäunung abtrennt und diesen gegen Tierfraß sichert und dort eine Marihuanaplantage errichtet. Auch der ungehinderte Zugang Dritter zu den Betäubungsmitteln hindere den Besitz nicht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jeremy Ben

Jeremy Ben

26.6.2025, 15:50:51

67 Pflanzen überschreiten wohl auch die Mengen im CanG. Aber Marihuana/Cannabis ist ja kein Betäubungsmittel mehr seit 2024, oder?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen