§ 30 I Nr. 2: gewerbsmäßig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Cannabis. D verkauft regelmäßig Minderjährigen Betäubungsmittel, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
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Einordnung des Falls
§ 30 I Nr. 2: gewerbsmäßig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D macht sich gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, indem er Cannabis an M verkauft.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. D handelt dabei gewerbsmäßig.
Ja, in der Tat!
3. Da D gewerbsmäßig Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft, macht er sich auch gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar.
Ja!
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