Strafrecht

Nebenstrafrecht

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

„Cannabis-Beschluss“, § 31a BtMG

„Cannabis-Beschluss“, § 31a BtMG

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Staatsanwältin S bekommt eine Anzeige vorgelegt, aus der hervorgeht, dass T eine geringe Menge Cannabis zum Eigenverbrauch erworben hat.

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Einordnung des Falls

„Cannabis-Beschluss“, § 31a BtMG

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich wegen Erwerbes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG strafbar gemacht.

Ja!

Erwerb bedeutet die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über ein Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, also mit Einverständnis des Vorbesitzers. Dies geht aus der Strafanzeige hervor.
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2. Obwohl eine geringe Menge vorliegt, muss S gegen T Anklage erheben.

Nein, das ist nicht der Fall!

So besagt der sogenannte Cannabis-Beschluss des BVerfG, dass bei geringfügigen Verstößen gegen das BtMG durch die Einfuhr, den Erwerb oder den Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nach Ermessen der Strafverfolgungsbehörden ein Strafverfahren eingestellt werden kann, nachfolgend geregelt in § 31a BtMG.

3. S kann das Verfahren gegen T demnach gemäß § 31a BtMG einstellen.

Ja, in der Tat!

§ 31a Abs. 1 S. 1 BtMG wurde ausweislich der Gesetzesbegründung zur Vermeidung nicht zwingend gebotenen Verfahrensaufwandes eingeführt und sollte demnach die Strafverfolgungsbehörden von der Verfolgung suchtbedingter Kleinkriminalität entlasten und damit zur Konzentration der Ressourcen gegen den professionellen Betäubungsmittelhandel beitragen.

4. § 31a BtMG dient dem Untermaßverbot.

Nein!

Im Ergebnis dient § 31a BtMG unter anderem der Ausgestaltung des Übermaßverbotes, da den Strafverfolgungsbehörden so die Möglichkeit gegeben wird, einem möglichen geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt im konkreten Fall Rechnung zu tragen. Das BVerfG sah daher gerade die Norm des § 31a als notwendig an, um die Regelungen des BtMG insgesamt als mit der Verfassung im Einklang zu bewerten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TI

Tin

12.8.2024, 08:39:20

Es wäre gut die Cannabis Aufgaben an die neue Rechtslage und somit das KCanG anzupassen oder einen entsprechenden zeitlichen Hinweis in die Aufgabe zu schreiben. Wobei da je nach Aufgabe natürlich auf das Meistbegünstigungsprinzip eingegangen werden müsste.


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