„Cannabis-Beschluss“, § 31a BtMG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S bekommt eine Anzeige vorgelegt, aus der hervorgeht, dass T eine geringe Menge Cannabis zum Eigenverbrauch erworben hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Cannabis-Beschluss“, § 31a BtMG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Erwerbes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Obwohl eine geringe Menge vorliegt, muss S gegen T Anklage erheben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S kann das Verfahren gegen T demnach gemäß § 31a BtMG einstellen.
Ja, in der Tat!
4. § 31a BtMG dient dem Untermaßverbot.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tin
12.8.2024, 08:39:20
Es wäre gut die Cannabis Aufgaben an die neue Rechtslage und somit das KCanG anzupassen oder einen entsprechenden zeitlichen Hinweis in die Aufgabe zu schreiben. Wobei da je nach Aufgabe natürlich auf das Meistbegünstigungsprinzip eingegangen werden müsste.