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Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (§ 110 BGB)
Sachverhalt
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Bewirken der vertragsmäßigen Leistung bei beschränkt Geschäftsfähigen – Ratenzahlung (§ 110 BGB)
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.
Handlungsmöglichkeiten während der Schwebezeit bei Ratenzahlung (§ 110 BGB)
Der 16-jährige K hat im Möbelhaus des M ein Bett für €300 gekauft. Er hat €100 vor Ort als Anzahlung geleistet. Hierfür hat er sein angespartes Taschengeld verwendet, das ihm seine Eltern zu freier Verfügung überlassen. Die restlichen €200 soll er bei Lieferung des Bettes bezahlen.