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Handlungsmöglichkeiten während der Schwebezeit bei Ratenzahlung (§ 110 BGB)
Sachverhalt
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§ 110 BGB und Dauerschuldverhältnisse – Handyvertrag als Beispiel
Die 15-jährige K hat einen Mobilfunkvertrag mit Mobilfunkanbieter M geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kostet im Monat €30. K hat für die ersten beiden Monate schon mit ihrem Taschengeld bezahlt, als ihre Eltern E von dem Vertrag erfahren.
Taschengeldparagraph – Reichweite der Zweckbestimmung bei vorbehaltloser Überlassung (§ 110 BGB)
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.