Beweiskraft des HV-Protokolls
15. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen den Angeklagten A wird vor der großen Strafkammer verhandelt. Die Öffentlichkeit wird unzulässigerweise von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Im Hauptverhandlungsprotokoll ist nur die Wiederherstellung der Öffentlichkeit protokolliert, nicht aber der Ausschluss.
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