Beweiskraft des HV-Protokolls

15. August 2025

9 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gegen den Angeklagten A wird vor der großen Strafkammer verhandelt. Die Öffentlichkeit wird unzulässigerweise von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Im Hauptverhandlungsprotokoll ist nur die Wiederherstellung der Öffentlichkeit protokolliert, nicht aber der Ausschluss.

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