Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Einführungsfall - Beförderungserschleichung durch Überwindung von Sicherungsmaßnahme
Einführungsfall - Beförderungserschleichung durch Überwindung von Sicherungsmaßnahme
16. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S ist spät dran zur Vorlesung. Um die Zeit für den Ticketkauf zu sparen, klettert S über das Drehkreuz an der menschenleeren U-Bahn-Haltestelle. Sie steigt ohne Fahrkarte in die Bahn ein. Wie vorausgesehen, wird sie auf dem kurzen Weg zur Uni nicht kontrolliert.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall - Beförderungserschleichung durch Überwindung von Sicherungsmaßnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich S wegen Betrugs strafbar gemacht, indem sie ohne Ticket mit der Bahn fuhr (§ 263 Abs. 1 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Allerdings hat sich S wegen versuchten Betrugs strafbar gemacht, als sie die Bahn ohne Ticket benutzte (§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. S könnte sich aber wegen des Erschleichens von Leistungen nach § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB strafbar gemacht haben, indem sie ohne Ticket mit der U-Bahn fuhr.
Genau, so ist das!
4. Ist die Fahrt mit der U-Bahn eine entgeltliche Beförderung durch ein Verkehrsmittel?
Ja, in der Tat!
5. Hat sich S die Beförderung durch die U-Bahn auch erschlichen (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Ja!
6. S hat auch den subjektiven Tatbestand erfüllt (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lässig aber nicht fahrlässig😎
11.3.2025, 19:45:53
Es kann doch nicht sein das man für schwarzfahren bestraft wird, das sollte so nicht sein. Mein Professor RH sieht das genau so, ich empfehle jedem mal einen Blick ins MüKo zu werfen, § 265a.
Linitus
11.3.2025, 19:48:44
Ja sehe ich auch so… bin schon so oft schwarzgefahren. Wieso ist zu schnelles Fahren nur eine OWi und schwarzfahren nicht. Wenn ich zu schnell fahre, wird der Gesellschaft doch nicht geschadet, sondern höchstens dem Bahnunternehmen. Das ist genauso wie mit dem Inzest. Da sind die Rechtsgüter der Gesellschaft doch auch nicht geschädigt. Sieht RH auch so.
Lässig aber nicht fahrlässig😎
11.3.2025, 19:50:57
Weiß ich nicht ob ich bei diesen Ausführungen mit gehen würde. Es freut mich aber, dass sie meine Ansichten über die Existenz von § 265a teilen, wirklich eine haarsträubende Ungerechtigkeit, die unbedingt geändert werden muss.
Linitus
11.3.2025, 19:53:00
Ja, sowas geht absolut nicht. Wenn Sie möchten, können wir uns gerne mal diesbezüglich treffen und austauschen. Mich würde nämlich Ihre Ansicht zum Thema Inzest noch genauer interessieren.
Lässig aber nicht fahrlässig😎
11.3.2025, 19:53:47
Sicherlich nicht...