Öffentliches Recht
Kommunalrecht
Grundlagen
Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt III"
Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt III"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Die Nachbargemeinde Nörgeldorf unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt. Landrätin L aus Nörgeldorf weist Bürgermeister B allein aus diesem Grund an, den Beschluss zu beanstanden. B beanstandet daraufhin den Beschluss.
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Einordnung des Falls
Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt III"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zoffenhausen hat das Recht und die Verbandszuständigkeit zur Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Beeinträchtigungen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, die nicht durch ein Gesetz erfolgen, sind wegen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG verfassungswidrig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Landrätin L darf Zoffenhausen grundsätzlich Vorgaben über die Regelung örtlicher Angelegenheiten machen.
Ja!
4. Die Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) Zoffenhausens durch die Anweisung der L ist gerechtfertigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Ob Zoffenhausen unter Berufung auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus der Landesverfassung Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem LVerfG gegen die Anweisung der L erheben kann, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Ja, in der Tat!
6. Ob Zoffenhausen unter Berufung auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG gegen die Anweisung der L erheben kann, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Nein!
7. Kann Zoffenhausen unter Berufung auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten gegen die Anweisung der L suchen?
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Könnte Zoffenhausen unter Berufung auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten gegen die Beanstandung durch B suchen?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
23.4.2023, 15:04:19
Die Übersicht ist leider nicht abrufbar.
Paul König
24.4.2023, 08:54:54
Hey @[IsiRider](24300), wir haben den Link noch mal überprüft, jetzt müsste es wieder funktionieren. Magst Du es noch mal probieren? Ansonsten: https://de.wikibooks.org/wiki/OpenRewi/_Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/_Verfassungsgerichtsbarkeit/_Landesverfassungsgerichtsbarkeit#Anker:NormentabelleLVerfG Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780)
HGWrepresent
18.4.2024, 09:34:26
Im Grundsatz gilt die Selbstverwaltungsgarantie. das Gesetz befugt abweichend davon den Landrat, einzugreifen. Das Grundsatz-Ausnahme Verhältnis begreife ich komplett anders als ihr. Warum geht ihr davon aus, der Eingriff durch dem Landrat sei Grundsatz?
HGWrepresent
18.4.2024, 09:40:59
Ob eine Außenwirkung und folglich ein VA vorliegt, wenn eine Kommunalaufsichts
behörde(Landrat) einen Gemeindebeschluss beanstandet, ist umstritten. Ein Unterscheidungskriterium ist, ob die Aufsichts
behördegegen Handeln der Kommune im eigenen Wirkungskreis vorgeht (dann Außenwirkung, weil Kommune eigene Körperschaft) oder im übertragenen Wirkungskreis (keine Außenwirkung, weil Kommune nur langer Arm des Landes). In diesem Fall kann eine Außenwirkung und somit die Anfechtungsklage vor dem VG zulässig sein. Es kann allerdings sein, dass die Gerichte in den Löndern das unterschiedlich handhaben. Dennoch sollte es erwähnt werden. VG
HGWrepresent
18.4.2024, 09:44:29
In der nächsten Frage wird direkt gesagt, dass die Anfechtungsklage statthaft ist, weil B als geliehenes Organ des Kreises auftritt. Wieso aber soll die Anfechtungsklage unstatthaft sein, wenn der Landrat als Kreis
behördeauftritt, aber Statthaft, wenn der B als geliehenes Organ des Kreises auftritt?
rex ipso iure
30.5.2024, 12:36:47
Der Landrat weist hier den Bürgermeister an, es geht nicht über das bloße Verwaltungsinternum heraus
Simon
1.6.2024, 22:03:38
Handelt die erste Bürgermeisterin dann aufgrund der aufsichtsrechtlichen Rechtsgrundlage (also zB Art. 112 S. 1 BayGO), sodass ihr Handeln der Aufsichts
behördezugerechnet wird, oder aufgrund ihrer Befugnisse als Bürgermeisterin (bspw. Art. 59 II BayGO)?