4,7(43.608 mal geöffnet in Jurafuchs)
Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt III“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Grundsatz - Allzuständigkeit des Rates
Bürgermeister B der Gemeinde G ist Romantiker und erlässt auf eigene Faust eine Gestaltungssatzung, um das Ortsbild des Stadtkerns zu schützen. Der Gemeinderat protestiert heftig gegen die Entscheidung. Vorsitzender V meint, B sei für den Erlass der Satzung nicht zuständig.

"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO
In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.