Einstiegsfall GoA

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A findet den bei einem Autounfall verletzten B bewusstlos auf der Straße und bringt ihn ins Krankenhaus. Sie möchte, dass B die Rechnung für die Reinigung ihrer blutbefleckten Autopolster bezahlt.

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Einordnung des Falls

Einstiegsfall GoA

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Transport des B ins Krankenhaus stellt eine Geschäftsführung ohne Auftrag dar (§ 677 BGB).

Genau, so ist das!

Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) besorgt jemand (Geschäftsführerin) das Geschäft eines anderen (Geschäftsherrn), ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein.Indem A den B rettete, hat sie ein Geschäft besorgt, was bereits nach der äußeren Erscheinung in den Rechtskreis des B fällt. Damit handelt es sich bereits objektiv um ein fremdes Geschäft, bei dem vermutet wird, dass A mit dem Willen handelte, für B tätig zu werden (Fremdgeschäftsführungswillen). B hat A weder beauftragt, noch war A dem B gegenüber sonst zur Geschäftsführung berechtigt.
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2. Da A die Kontrolle über die Ausführung der Geschäftsführung hat, ist sie die Geschäftsherrin.

Nein, das trifft nicht zu!

Geschäftsherrin ist diejenige, deren Geschäft geführt wird bzw. in deren Rechts- und Interessenkreis der Geschäftsführer handelt. Geschäftsführerin ist diejenige, die das Geschäft für den Geschäftsherrn ausführt.A führte die Rettungshandlung, also die Geschäftsbesorgung, aus. Damit ist sie die Geschäftsführerin.

3. Da der Transport B zugute kommt, ist er der Geschäftsherr.

Ja!

Geschäftsherr ist derjenige, dessen Geschäft geführt wird bzw. in dessen Rechts- und Interessenkreis die Geschäftsführerin handelt.>Indem A den B rettete, hat sie ein Geschäft besorgt, was in den Rechtskreis des B fällt. Damit ist B der Geschäftsherr dieses Geschäfts.

4. Eine Geschäftsführung ohne Auftrag liegt nur vor, wenn A zur Ausführung berechtigt war.

Nein, das ist nicht der Fall!

Eine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) liegt stets vor, wenn jemand (Geschäftsführerin) das Geschäft eines anderen (Geschäftsherrn) besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein (§ 677 BGB).Die Berechtigung ist für die Frage ob eine GoA vorliegt zunächst unerheblich. Unabhängig der Berechtigung liegt damit eine GoA vor.Die Abgrenzung zwischen der berechtigten und der unberechtigten GoA wird allerdings bei den Rechtsfolgen relevant und der Frage, welche Ansprüche der Geschäftsführerin zustehen. Dazu später mehr!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

simon175

simon175

11.12.2022, 16:04:45

Vielleicht könnte man sich bei den Definitionen nach dem Gesetzestext richten und die Formulierungen des generischen Maskulinums benutzen. Das Auswendiglernen sowie die Anwendung in der Klausur fiele damit deutlich leichter (meines Erachtens nach).

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

12.12.2022, 10:41:18

Lieber Simon, vielen Dank für Deine Anmerkung. Wir haben uns bei Jurafuchs dem Ziel verschrieben unseren Nutzer:innen die bestmögliche Lernerfahrung zu bieten. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit dagegen entschieden, unsere Texte zu gendern. Gleichzeitig halten wir es für ein großes Problem der bestehenden Ausbildungsliteratur, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft nicht darin abgebildet wird. Dies betrifft nicht nur die Verwendung des generischen Maskulinums, das sich in der Tat auch an vielen Stellen des Gesetzes findet, sondern zB auch die Frage, welche Rollenbilder vermittelt werden (zB Männer als CEO und Frauen als Sekretärin) und in welcher Häufigkeit Personen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Herkunft, anderer sexuellen Orientierung... in Fällen vorkommen. Aus diesem Grund haben wir uns nach reiflicher Überlegung dafür entschieden, nicht nur unsere Sachverhalte und Illustrationen zu diversifizieren, sondern auch unsere Definitionen. Da es in dem Einführungsfall letztlich um eine Geschäftsführerin geht, haben wir dies auch in die Definition aufgenommen. Wir sind der Überzeugung, dass dies das Einprägen der Definitionen auch nicht stört. Vielmehr kann das irritierende erste "Störgefühl" sogar beim Einprägen helfen. Ich hoffe, unser Vorgehen ist nun etwas nachvollziehbarer geworden. Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg mit Jurafuchs, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EVA

evanici

6.9.2023, 09:38:42

Tatsächlich hilft es mir die gegenderten Formulierungen im Kopf wieder "zurückzugendern", das ist eine zusätzliche Abstraktionsübung, finde ich fast vergleichbar mit den klassischen Buchstaben eines Falles... Also für mich ist das genauso hilfreich wie ein Vermieter, der M heißt, und ein Mieter, der V heißt :D...

SEBA

Sebastiano82

21.9.2023, 09:28:18

Ich finde das mit dem Diversifizieren einen schönen Kompromiss. Prima Entscheidung!

JCF

JCF

25.9.2023, 01:13:18

Bezogen auf den konkreten Fall mag es vertretbar sein, den Geschäftsführer als "Geschäftsführerin" zu bezeichnen. In einer allgemeinen Definition ist diese Formulierung aber schlicht falsch. Das generische Maskulinum schließt jedes Geschlecht (m/w/d) ein. Mit dem Wort "Geschäftsführerin" können jedoch nur weibliche Personen gemeint sein.

JI

Jimmy105

12.6.2024, 12:43:34

Ich verwende diese App zur einfachen schnellen Unterstützung beim lernen. Inkludiert Bitte in den Fällen soviel ihr wollt. In den abstrakten Definitionen ist mir aber nicht geholfen durch ideologische Verwässerungen. Bitte haltet die Definitionen so simpel wie möglich. Das generische Maskulinum ist gerade dafür gedacht. Keiner verändert die Welt, indem wir sprachlich Menschen einbeziehen, die sozial-wirtschaftlich nicht einbezogen sind. Ohnehin richten sich diese Aufgaben an (angehende) Juristen. Wir stehen dadurch doch ohnehin schon besser als die meisten anderen. Man fragt sich wem das nutzen soll. Diese Aufgabe und ähnliche mit unpräzisen Definitionen kriegen leider nur eine Ein-Stern-Bewertung von mir. Das potenzial wird leider nicht ausgeschöpft.

ÖA

ÖA

11.7.2024, 22:04:07

Ich finde es auch, gerade bei sehr verwirrenden und ähnlich aussehenden/wirkenden Begriffen wie Geschäftsherr/Geschäftsführer, maximal irritierend, noch eine andere Form zwischen drin zu lesen.

PAUL1

paul1ne

14.7.2024, 09:52:33

Angesichts der zunehmenden Abkehr vom generischen Maskulinum auch in der Fachliteratur halte ich es für angemessen, dass auch hier die Texte einigermaßen inklusiv

PAUL1

paul1ne

14.7.2024, 09:52:47

… gehalten sind.😅

Dua

Dua

4.9.2024, 13:15:57

Ich hatte das nichtmal genau gelesen, sondern wurde erst im Forum darauf aufmerksam, dass hier kein generisches Maskulinum genutzt wurde 😆 Finde es beim Lernen aber auch eher störend. Außerdem müsst ihr euch so die Frage gefallen lassen, an welcher Stelle Personen sprachlich einbezogen werden, die weder Männlein noch Weiblein sind. Wie wäre es mit einer allgemeinen Erklärung in der App und/ oder auf der Homepage, dass ihr der Einfachheit halber das generische Maskulinum nutzt, aber alle Geschlechter einbeziehen wollt? 🙂


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