Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Fremdheit des Geschäfts – objektiv fremdes Geschäft 2
Fremdheit des Geschäfts – objektiv fremdes Geschäft 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G rettet den in der Elbe badenden E vor dem Ertrinken. Dabei verliert G ihre silberne Tiffany-Kette. Sie verlangt von E Schadensersatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fremdheit des Geschäfts – objektiv fremdes Geschäft 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem G den E vor dem Ertrinken gerettet hat, hat G "ein Geschäft besorgt" (§ 677 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Geschäftsführer besorgt das Geschäft "für einen anderen" (§ 677 BGB), wenn er das Geschäft jedenfalls nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes Geschäft führt.
Genau, so ist das!
3. Indem G den E gerettet hat, hat G ein objektiv fremdes Geschäft besorgt. Der Fremdgeschäftsführungswille wird vermutet.
Ja, in der Tat!
4. G hat das Geschäft für E besorgt, "ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein" (§ 677 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.