Fremdheit des Geschäfts – objektiv fremdes Geschäft 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G rettet den in der Elbe badenden E vor dem Ertrinken. Dabei verliert G ihre silberne Tiffany-Kette. Sie verlangt von E Schadensersatz.
Einordnung des Falls
Fremdheit des Geschäfts – objektiv fremdes Geschäft 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem G den E vor dem Ertrinken gerettet hat, hat G "ein Geschäft besorgt" (§ 677 BGB).
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Ja!
2. Der Geschäftsführer besorgt das Geschäft "für einen anderen" (§ 677 BGB), wenn er das Geschäft jedenfalls nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes Geschäft führt.
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Genau, so ist das!
3. Indem G den E gerettet hat, hat G ein objektiv fremdes Geschäft besorgt. Der Fremdgeschäftsführungswille wird vermutet.
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Ja, in der Tat!
4. G hat das Geschäft für E besorgt, "ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein" (§ 677 BGB).
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Isabell
8.7.2020, 19:10:46
Wirkt sich die ggf. drohende Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung hier gar nicht aus?

Eigentum verpflichtet 🏔️
30.7.2020, 20:27:51
Hallo Isabell, Danke für deine Frage. § 323c StGB wirkt sich nach e.A. dahingehend aus, dass ein auch-fremdes Geschäft vorliegen soll. Die h.M. (BGHZ 33, 254 {sehr lesenswert}; Jauernig-Mansel 17. Aufl, 2018, § 677 Rn. 3) nimmt jedoch ein objektiv fremdes Geschäft an. Bzgl. der Frage "ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung" begründen allgemeine öffentliche Pflichten wie die zur Hilfeleistung aus § 323c StGB kein gesetzliches Rechtsverhältnis, das die GoA ausschließen würde.
LexSuperior
18.6.2023, 12:43:24
Im Ergebnis würde sich aber nichts ändern selbst wenn man der a.A. Folgen sollte und ein auch fremdes Geschäft annimmt. Bei diesem wird der FGW nach der Rspr. Ja auch widerlegbar vermutet (?)

Tigerwitsch
16.3.2021, 22:55:42
Das heißt, sie kann hier Ersatz verlangen? (glaube, nach der Rechtspechung ist nicht nur Aufwendungsersatz, sondern auch SE möglich)

Speetzchen
17.3.2021, 12:58:22
ja, nach dem weiten Aufwendungsbegriff fallen auch die typischen Schäden die bei Geschäftsbesorgung verursacht werden darunter. (Rechtsgedanke des § 110 I HGB) Lg
Philipp Paasch
5.6.2022, 00:29:04
Die sich in dem Sachverhalt aufdrängende Fallfrage, ob G von E ihre Kette ersetzt verlangen kann, wird in den Lösungen überhaupt nicht thematisiert.

Nora Mommsen
13.6.2022, 15:04:51
Hallo Philipp Paasch, es ist der Ansatz von Jurafuchs Inhalte Stück für Stück zu erarbeiten. Daher behandeln Aufgaben mitunter nur einen Teilaspekt eines Falls. Die weitergehenden Fragen findest du in den folgenden Kapiteln beantwortet. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.
Lorbeerbekränzte🦩
7.12.2022, 12:58:48
Dann wäre es vllt schöner, die Kette noch gar nicht zu erwähnen und denn Fall später abzuwandeln :)