Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Person des Leistenden I - Drittleistung mit Einverständnis
Person des Leistenden I - Drittleistung mit Einverständnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die reiche Tante T aus Südafrika erfährt bei ihrem Besuch in Berlin, dass ihr 20-jähriger Neffe N sich durch den Kauf eines E-Bikes bei A heillos verschuldet hat. Sie begleicht kurzerhand seine Schulden.
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Einordnung des Falls
Person des Leistenden I - Drittleistung mit Einverständnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte A anfangs einen Anspruch darauf, dass N den geschuldeten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann ein entstandener Anspruch durch Erfüllung wieder erlöschen?
Genau, so ist das!
3. Kann nur der Schuldner eine geschuldete Leistung erbringen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Handelt es sich bei Ns Zahlungspflicht um eine höchstpersönliche Schuld?
Nein!
5. Besteht As Anspruch noch, nachdem T den Kaufpreis für N bezahlt hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Momo928182
23.2.2023, 14:14:07
Hi, was ist mit der Natur des Schuldverhältnisses gemeint 🤠?
Nora Mommsen
25.2.2023, 10:43:37
Hallo Momo928182, danke für deine Frage. Natur des Schuldverhältnisses meint die Eigenschaften und Merkmale des speziellen Schuldverhältnisses. Ist z.B. ein Kunstwerk bei einem Künstler in Auftrag gegeben worden, so könnte auch jemand anderes die Leinwand bemalen. Es ist aber gerade Teil dessen, wenn man einen Künstler mit einem Werk beauftragt, dass das Werk eben auch von ihm sein soll. Genauso können die Pflichten, die sich aus der Ehe als familienrechtliches Schuldverhältnis ergeben nicht von anderen erfüllt werden. Auch das ist Ausdruck der besonderen Prägung die eben die Ehe hat. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
hagenhubl
4.5.2024, 10:51:33
Wie sähe es denn aus, wenn ein Dritter familienrechtliche Pflichten erfüllt?