Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Person des Leistenden II - Drittleistung ohne Einverständnis angenommen
Person des Leistenden II - Drittleistung ohne Einverständnis angenommen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die reiche Tante T aus Südafrika erfährt bei ihrem Besuch in Berlin, dass ihr 20-jährige Neffe N sich durch den Kauf eines E-Bikes bei A heillos verschuldet hat. Sie begleicht kurzerhand seine Schulden. N hasst Almosen und widerspricht der Zahlung seiner Tante.
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Einordnung des Falls
Person des Leistenden II - Drittleistung ohne Einverständnis angenommen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte A anfangs einen Anspruch darauf, dass N den geschuldeten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann ein entstandener Anspruch durch Erfüllung wieder erlöschen?
Ja!
3. Kann nur der Schuldner eine geschuldete Leistung erbringen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Handelt es sich bei Ns Zahlungspflicht um eine höchstpersönliche Schuld?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Kann der Schuldner den Eintritt der Erfüllung durch einen Dritten schon dadurch verhindern, dass er widerspricht?
Nein!
6. Besteht As Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB) noch, wenn er von T den Kaufpreis angenommen hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laura
23.5.2022, 10:52:03
Unsere Professorin hat den § 267 BGB als „Drei-Narren-Paragraph“ bezeichnet: Ein Dritter leistet, obwohl er nicht verpflichtet ist; der Schuldner kann widersprechen, obwohl er damit befreit wird und der Gläubiger kann die Leistung ablehnen, die er ja eigentlich begehrt. 😂
Lukas_Mengestu
23.5.2022, 19:42:16
Vielen Dank fürs Teilen, Laura! Das haben wir direkt mit aufgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
B.H.
11.10.2024, 08:28:40
Im Fall wird beschrieben, dass dem Schuldner gerade kein Widerspruchsrecht zusteht. In der Eselsbrücke wird jedoch angeführt, dass der Schuldner gerade widersprechen kann. Liegt es daran, dass der Schuldner durch den Widerspruch die Erfüllung nicht einseitig verhindern kann, sondern durch den Widerspruch des Schuldners nur die dadurch entstehende Möglichkeit für den Gläubiger entsteht, die Leistung des Dritten abzulehnen?
Ala
21.10.2024, 15:58:42
Ja, ich denke so ist es, @[B.H. ](154709):)