Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Person des Leistenden III - Drittleistung bei Leistung in Person (Gesetz)
Person des Leistenden III - Drittleistung bei Leistung in Person (Gesetz)
16. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der verpeilte Student S möchte Urlaub von seinem Nebenjob im Café haben. Da er bereits alle Urlaubstage verbraucht hat, bittet er seine Freundin F für ihn zwei Wochen einzuspringen. Sein Chef C ist damit nicht einverstanden.
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Einordnung des Falls
Person des Leistenden III - Drittleistung bei Leistung in Person (Gesetz)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte C anfangs einen Anspruch darauf, dass S die geschuldete Arbeitsleistung erbringt (§ 611a Abs. 1 BGB)?
Ja, in der Tat!
2. Kann nur der Schuldner eine geschuldete Leistung erbringen?
Nein!
3. Handelt es sich bei S' Arbeitspflicht um eine höchstpersönliche Schuld?
Genau, so ist das!
4. Erfüllt S seine Arbeitspflicht, indem er F zur Arbeit schickt?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
leon.
4.12.2024, 21:50:58
Als höchstpersönliche Leistung wurde § 713 BGB genannt. Durch die Neuerungen des MoPeG ist dies nunmehr § 711a BGB. In einer vorangegangen Aufgabe hattet Ihr das bereits angepasst. Vielleicht könntet Ihr das hier auch noch machen? :)