Gesetzliches Schuldverhältnis - Überblick GoA

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

G fällt auf, dass im Haus des dauerhaft abwesenden Nachbarn N ein Wasserrohrbruch aufgetreten ist. Er veranlasst Klempnerin K, den Schaden zu reparieren. K stellt G die Kosten in Rechnung. G möchte diese Aufwendungen von N ersetzt bekommen.

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Einordnung des Falls

Gesetzliches Schuldverhältnis - Überblick GoA

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. G kann die getätigten Aufwendungen nur ersetzt verlangen, wenn zwischen ihm und N ein Vertrag bestand.

Nein, das ist nicht der Fall!

Auch ohne das Bestehen eines Vertrags (=rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis) können getätigte Aufwendungen ersetzt werden, wenn ein gesetzliches Schuldverhältnis, wie zB die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB), vorliegt. Viel Quatsch schreiben die Bearbeiter = 1) vertraglich, 2) Quasivertraglich (GoA/ vorvertragliche Schuldverhältnisse); 3) Sachenrechtlich (=dinglich), 4) Deliktische Ansprüche; 5) Bereicherungsrechtliche Ansprüche
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2. G kann von N seine Aufwendungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen (§§ 677, 683, 670 BGB).

Ja, in der Tat!

Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) setzt voraus, dass jemand (der Geschäftsführer) ein Geschäft für einen anderen (den Geschäftsherrn) besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein.Die Veranlassung der Reparatur durch K ist eine Geschäftsbesorgung. Sie dient dazu, weitere Schäden für N zu verhindern, und fällt bereits nach ihrer äußeren Erscheinung in den Rechtskreis des N. Es handelt sich um ein objektiv fremdes Geschäft, bei dem der Fremdgeschäftsführungswillen vermutet wird. N hat G weder beauftragt, noch war G dem N gegenüber sonst dazu berechtigt. Somit liegen die Voraussetzungen der GoA vor. Aufgrund des entstandenen gesetzlichen Schuldverhältnisses hat G Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Näheres hierzu findet ihr im Kurs zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Andreas90

Andreas90

30.5.2023, 23:27:28

Entsteht durch die Hilfeleistung nicht ein Vertrag?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

31.5.2023, 11:46:31

Hallo Andreas90, danke für deine Frage. Ein Vertrag setzt zunächst eine Einigung, also zwei korrespondierenden Willenserklärungen voraus. Dies liegt hier mangels Erklärung des N gerade nicht vor. Genau für diese Konstellation der Hilfeleistung deckt die GoA ab. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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