4,8(48.306 mal geöffnet in Jurafuchs)
Offenes Geschäft für den, den es angeht – Kauf eines Kleids im Auftrag der Popikone
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Handeln in fremdem Namen durch offene Erklärung – „für den Vertretenen“ (§ 164 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)
V schickt Mittelsmann M zur Privatauktion des A, um ein Bild für maximal €10.000 zu ersteigern. Während der Auktion ruft M: „Ich biete €5.000 im Namen des V!“. Die €5.000 bleiben das Höchstgebot. A erteilt den Zuschlag.
Handeln in fremdem Namen aus den Umständen erkennbar (§ 164 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)
A geht in den lokalen Supermarkt der B-GmbH, wo sie ihre Ware auf das Kassenband legt. Der Kassierer K, deutlich zu erkennen an seiner mit dem Logo der B bestickten Jacke, zieht die Ware über den Scanner und nennt den Kaufpreis.