Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fall zu § 174 BGB
P ist als Leiter der Personalabteilung der G-GmbH zu Kündigungen bevollmächtigt. P erklärt gegenüber Arbeitnehmerin A schriftlich die Kündigung, weil diese trotz Abmahnung wiederholt die Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten verweigert. A weiß, welche Position P bei G hat.
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Grundfall: Missbrauch der Vertretungsmacht
K ist als Koch im Restaurant des R auch für Obst- und Gemüsebestellungen bei Lieferant L zuständig. R hat ihm zwar eine unbeschränkte Außenvollmacht gegenüber L erteilt, jedoch hat er K angewiesen, stets nur regionale Produkte zu bestellen. K bestellt eine Kiste Ananas bei L.
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Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: (Innen-)Vollmacht, ganz einfacher Grundfall
A ist in der Buchhandlung der B als Verkäufer angestellt. Da er ein Gespür für Buchtrends hat, bevollmächtigt B ihn mit dem Wareneinkauf. A ruft bei Buchlieferantin L an. Er erklärt, dass er bei B für den Einkauf zuständig ist und bestellt dann 200 Exemplare von „Der Hobbit“.
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Kenntnis des Vertragspartners - Evidenz
Prokurist P ist bei Kaufhaus K angestellt. Laut Anstellungsvertrag darf P Geschäfte bis €10.000 tätigen. P ist der Meinung, dass diese Saison Schlaghosen angesagt sein werden und ordert bei Zulieferer Z, der die Regelung im Anstellungsvertrag kennt, Schlaghosen im Wert von €1 Mio.