Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Handeln unter fremdem Namen - Identitätstäuschung
A sieht ihrer Schwester S sehr ähnlich. Sie geht in eine Bank und erklärt dem Bankangestellten B, dass ihr Name S sei und sie ein Darlehen in Höhe von €5.000 aufnehmen möchte. Dabei legt sie den Ausweis von S vor. Da S eine gute Kreditwürdigkeit hat, bewilligt B das Darlehen.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
Die B hat einen Blumenladen. Da sie gerade sehr viel Stress hat, bietet ihr Mann M an, die Blumenbestellungen für ihren Laden zu übernehmen. B findet das prima. Sie ruft bei ihrem Lieferanten L an und teilt ihm mit, dass zukünftig M die Bestellungen für ihren Laden tätigen werde.
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Kenntnis des Vertragspartners - Evidenz
Prokurist P ist bei Kaufhaus K angestellt. Laut Anstellungsvertrag darf P Geschäfte bis €10.000 tätigen. P ist der Meinung, dass diese Saison Schlaghosen angesagt sein werden und ordert bei Zulieferer Z, der die Regelung im Anstellungsvertrag kennt, Schlaghosen im Wert von €1 Mio.