Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB
Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
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Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
10. März 2026
3 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bank B vereinbart mit Unternehmerin U einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von € 100.000. Die Zinsen sollen laut Vertrag 2% betragen und die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach drei Jahren.
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