Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB
Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bank B vereinbart mit Unternehmerin U einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von € 100.000. Die Zinsen sollen laut Vertrag 2% betragen und die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach drei Jahren.
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Einordnung des Falls
Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist verpflichtet, der U €100.000 zur Verfügung zu stellen (§ 488 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. U ist verpflichtet, Zinsen in Höhe von 2% an B zu zahlen (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB).
Genau, so ist das!
3. Der Zinsanspruch des B ist monatlich fällig, sodass U monatlich 2% Zinsen an B zahlen muss.
Nein, das trifft nicht zu!
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