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Haftung für Sachmängel bei Schenkung (§ 524 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Schenkung unter Auflage – Grundstücksschenkung an S mit Betreuungsverpflichtung
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag ein Grundstück unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter auch durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S erklärt sich damit einverstanden.

Schenkung unter Auflage – Wohnungsschenkung an S mit Betreuungsverpflichtung
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag eine kleine Wohnung unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S pflegt den V ein Jahr lang. Aufgrund eines erheblichen Schimmelbefalls der Wohnung, den S bei Vertragsschluss nicht bemerken konnte, beträgt der Wohnungswert €2.000 weniger als die Pflegekosten des V.