Öffentliches Recht
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Pillar 1: Mitigation 3 (Verhaltens- vs. Erfolgsverpflichtung)
Pillar 1: Mitigation 3 (Verhaltens- vs. Erfolgsverpflichtung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vertragsstaat V formuliert besonders ehrgeizige „nationally determined contributions“. Allein an der Umsetzung hapert es. V verfehlt seine Ziele Jahr für Jahr, obschon er stets bemüht zahlreiche klimaschützenden Gesetzesvorhaben vorantreibt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pillar 1: Mitigation 3 (Verhaltens- vs. Erfolgsverpflichtung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vertragsparteien des Pariser Abkommens sind verbindlich verpflichtet, Beiträge zur Erreichung des 1,5- bzw. 2-Grad-Ziels innerstaatlich zu bestimmen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach Art. 4 Abs. 2 S. 2 Pariser Abkommen ergreifen die Vertragsparteien Minderungsmaßnahmen, um die Ziele ihrer Beiträge zu verwirklichen. Dies verpflichtet sie, ihre selbst gesetzten Ziele auch zu erreichen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Durch die Verfehlung seiner „nationally determined contributions“ Jahr für Jahr verletzt V seine Pflichten aus Art. 4 Abs. 2 Pariser Abkommen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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