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Facebook Teil 1/2 – Wirksamkeit einer AGB-Änderung
Facebook Teil 1/2 – Wirksamkeit einer AGB-Änderung
31. Mai 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin N wohnt in Wuppertal und nutzt seit 2014 das soziale Netzwerk F, welches auch in Deutschland zugänglich ist. F hat seine einzige EU-Niederlassung in Dublin. F strukturiert seine AGB vollständig um, um die Kommunikationsregeln zu präzisieren. In einem Pop-Up-Fenster klickt N auf „Ich stimme zu“. Nur so kann N ihr Konto weiter nutzen. N hält die AGB-Änderung für unwirksam und will am 11.8.2018 klagen.
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Einordnung des Falls
Facebook Teil 1/2 – Wirksamkeit einer AGB-Änderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Frage, ob deutschen Gerichte international zuständig sind, bestimmt sich hier nach der EuGVVO.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann N die F vor deutschen Gerichten auf Feststellung der Unwirksamkeit der AGB-Änderung verklagen, obwohl F seine EU-Niederlassung in Dublin hat (Art. 18 EuGVVO)?
Ja, in der Tat!
3. Das von den deutschen Gerichten anzuwendende materielle Recht bestimmt sich hier nach der Rom-I-VO.
Ja!
4. Die Wirksamkeit der AGB-Änderung ist nur dann nach deutschem Recht zu prüfen, wenn N und F dies in einer Rechtswahlklausel vereinbart haben (Art. 6 Rom-I-VO).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Kann F die geltenden Nutzungs-AGB (§ 305 Abs. 1 BGB) einseitig ändern?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Wurden die Änderungen wirksam einbezogen (§ 305 Abs. 2 BGB)?
Ja!
7. Der Änderungsvertrag ist aber sittenwidrig, weil F seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat, um die AGB-Änderung durchzusetzen (§ 138 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Der Änderungsvertrag ist aber sittenwidrig, weil F der N konkludent damit gedroht hat, ohne Zustimmung das Netzwerk nicht nutzen zu können (§ 138 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
9. Sofern die AGB-Änderung bezüglich der Kommunikationsregeln einer Inhaltskontrolle nach §§ 307ff. BGB standhält, ist sie wirksam.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JuliusBenedikt
26.6.2023, 17:03:50
Wann kommt der zweite Teil?

Wendelin Neubert
26.6.2023, 17:47:24
Hi Julius, Teil 2 des Falles ist in unserer Pipeline für aktuelle Rechtsprechung für die zweite Julihälfte zur Veröffentlichung vorgesehen. Wir bitten bis dahin um Deine Geduld! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team