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Wirksamkeit einer AGB–Änderung einer Social-Media-Plattform („Facebook Teil 1/2“)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines individuell angefertigten Treppenlifts
Privatfrau S bestellt auf der Website des V einen Kurventreppenlift, dessen Schienen V an die exakten räumlichen Gegebenheiten bei S anpasst (9.500€) und vor Ort montiert (500€). Daraufhin erklärt S gegenüber V den Verbraucherwiderruf.
Mittelbare Drittwirkung von Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung („Facebook Teil 2/2“)
N nutzt das weltweite soziale Netzwerk F. Laut AGB ist F berechtigt, näher definierte „Hassrede“ umgehend zu löschen. N postet: „Migranten können morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s!“. F löscht diesen Post. N klagt auf Wiederherstellung.