Tatbestand 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T unternimmt mit dem Sportrad der O ohne deren Einverständnis eine Spritztour zum Badesee. Er möchte eine Stunde schwimmen und das Rad anschließend der O zurückgeben.
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Einordnung des Falls
Tatbestand 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte hinsichtlich des Sportrads im Zeitpunkt der Wegnahme Zueignungsabsicht (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T erfüllt den objektiven Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrrads (§ 248b Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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