Herausgabe des Surrogats
10. Februar 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat einen Anspruch aus Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) gegen S auf Herausgabe ihres Handys im Wert von €900. Das Handy wurde allerdings, während S Eigentümerin war, von D bis auf die Einzelteile zerstört. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen D aus § 823 BGB.
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Einordnung des Falls
Herausgabe des Surrogats
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S erfüllt den Herausgabeanspruch, wenn sie G die Einzelteile des Handys zurückgibt (§ 818 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief
16.12.2024, 10:05:00
In welchem Verhältnis stehen Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB zu
§ 285 BGBluc1502
2.1.2025, 17:29:43
Hi @[G0d0fMischief](217996) Sehr coole Frage! M.E. folgt aus der systematischen Auslegung, dass wir hier zunächst einmal
§818 BGBals Sonderregeln bzw. lex specialis haben, sodass hier für
§285kein Raum ist; Anders ist dies aber dann, wenn der
Bereicherungsschuldnerverschärft haftet, denn zu den allg. Vorschriften, auf die der §818 IV verweist, gehört auch der
§285 BGB. Weitere Nachweise findest du bei BeckOGK/Dornis BGB §
285Rn. 36 LG

G0d0fMischief
3.1.2025, 07:53:17
@[luc1502](
95177) danke für die Antwort! Stimmt aus der verschärften Haftung ergibt sich das Verhältnis :) Dankeschön 🫶🏻