Herausgabe des Surrogats

10. Februar 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

G hat einen Anspruch aus Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) gegen S auf Herausgabe ihres Handys im Wert von €900. Das Handy wurde allerdings, während S Eigentümerin war, von D bis auf die Einzelteile zerstört. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen D aus § 823 BGB.

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Einordnung des Falls

Herausgabe des Surrogats

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. S erfüllt den Herausgabeanspruch, wenn sie G die Einzelteile des Handys zurückgibt (§ 818 Abs. 1 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Neben dem „Erlangten“ hat der Schuldner auch Surrogate herauszugeben. Es ist herauszugeben, was der Schuldner für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen D aus § 823 BGB. Diesen hat sie an G herauszugeben (§ 818 Abs. 1 BGB). Dies kann im Wege der Abtretung (§ 398 BGB) oder nach Zahlung des D durch Herausgabe des erlangten Gelds erfolgen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief

G0d0fMischief

16.12.2024, 10:05:00

In welchem Verhältnis stehen Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB zu

§ 285 BGB
LUC1502

luc1502

2.1.2025, 17:29:43

Hi @[G0d0fMischief](217996) Sehr coole Frage! M.E. folgt aus der systematischen Auslegung, dass wir hier zunächst einmal

§818 BGB

als Sonderregeln bzw. lex specialis haben, sodass hier für

§285

kein Raum ist; Anders ist dies aber dann, wenn der

Bereicherungsschuldner

verschärft haftet, denn zu den allg. Vorschriften, auf die der §818 IV verweist, gehört auch der

§285 BGB

. Weitere Nachweise findest du bei BeckOGK/Dornis BGB §

285

Rn. 36 LG

G0d0fMischief

G0d0fMischief

3.1.2025, 07:53:17

@[luc1502](

951

77) danke für die Antwort! Stimmt aus der verschärften Haftung ergibt sich das Verhältnis :) Dankeschön 🫶🏻


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