Herausgabe des Surrogats
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat einen Anspruch aus Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) gegen S auf Herausgabe ihres Handys im Wert von €900. Das Handy wurde allerdings, während S Eigentümerin war, von D bis auf die Einzelteile zerstört. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen D aus § 823 BGB.
Einordnung des Falls
Herausgabe des Surrogats
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S erfüllt den Herausgabeanspruch, wenn sie G die Einzelteile des Handys zurückgibt (§ 818 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!