Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Umfang des Bereicherungsanspruchs

Keine Herausgabe des commodum ex negotiatione

Keine Herausgabe des commodum ex negotiatione

3. September 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

V verkauft ein Pferd an K für €3000. Das Pferd verkauft K weiter für €5000. Später ficht V das Rechtsgeschäft wirksam an und verlangt Herausgabe des aus dem Verkauf Erlangten (§ 818 Abs. 1 BGB) aus der gegebenen Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).

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