+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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O zeigt bei Staatsanwältin S an, B habe vor zwanzig Jahren ihren Ehemann E erschossen, da er an dessen Erbe sowie an sie als Geliebte heran wollte.

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Einordnung des Falls

Verjährung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Kann S mit Blick auf eine mögliche Verjährung noch Anklage erheben?

Ja!

Ist die Tat verjährt, steht der Verfolgung der Tat das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen (§ 78 StGB). Die Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach § 78 Abs. 2-4 StGB und richtet sich nach der Regelstrafandrohung des jeweiligen Straftatbestands. Gemäß § 78 Abs. 2 StGB verjähren Verbrechen nach § 211 StGB nie. Von diesem Verjährungsausschluss sind auch Versuch, Teilnahme und Versuch der Beteiligung umfasst.
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