Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist Os Tod aber höchst unerwünscht. O stirbt.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ist strafbar wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. A hat O vorsätzlich getötet und sich strafbar gemacht wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja!
Fundstellen
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![Connor Wiedenbruch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_129611.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Connor Wiedenbruch
20.7.2020, 13:00:45
Kommt nicht vielleicht sogar Mord in Betracht,da O getötet wurde um eine andere Straftat zu ermöglich?
![Eigentum verpflichtet 🏔️](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_99723.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Eigentum verpflichtet 🏔️
24.7.2020, 18:26:42
Hallo Connor, das ist korrekt, wir folgen hier aber der h.L. und sehen Mord als Qualifikation des Totschlags an. Uns kommt es nämlich hier nicht auf die Mordmerkmale, sondern auf die Erörterung des Tötungsvorsatzes an. Aber natürlich wären anschließend noch die Mordmerkmale zu prüfen!