Allgemeinbildung Recht
Strafrecht
Mord und Totschlag
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist Os Tod aber höchst unerwünscht. O stirbt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ist strafbar wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat O vorsätzlich getötet und sich strafbar gemacht wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Connor Wiedenbruch
20.7.2020, 13:00:45
Kommt nicht vielleicht sogar Mord in Betracht,da O getötet wurde um eine andere Straftat zu ermöglich?
Eigentum verpflichtet 🏔️
24.7.2020, 18:26:42
Hallo Connor, das ist korrekt, wir folgen hier aber der h.L. und sehen Mord als Qualifikation des Totschlags an. Uns kommt es nämlich hier nicht auf die Mordmerkmale, sondern auf die Erörterung des Tötungs
vorsatzes an. Aber natürlich wären anschließend noch die Mordmerkmale zu prüfen!