Allgemeinbildung Recht
Strafrecht
Mord und Totschlag
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist Os Tod aber höchst unerwünscht. O stirbt.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Dolus eventualis / Bedingter Vorsatz („Lederriemen-Fall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ist strafbar wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat O vorsätzlich getötet und sich strafbar gemacht wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.