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Belastende Verfügung als Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) – Tierhaltungs- und Betreuungsverbot
Sachverhalt
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Außenwirkung des Verwaltungsakts – Weisung an einen Beamten (§ 35 S. 1 VwVfG)
L ist Landesbeamtin in einem Verwaltungsamt. Sie ist dort in einem bestimmten Sachgebiet tätig. Nachdem Stellen gestrichen werden müssen, bekommt L von der Hausleitung zusätzlich noch drei weitere Sachgebiete zugewiesen.
Außenwirkung – behördliche Weisung gegenüber Beamten und vorzeitige Pensionierung
Die neue Behörden-Chefin C sorgt für einigen Unmut bei den ihr unterstellten Beamten. Zum einen hat sie den Beamten B angewiesen, seine Akten in einer bestimmten Reihenfolge zu bearbeiten. Zum anderen hat sie die Dienstälteste D vorzeitig pensioniert.