Die Merkmale des Verwaltungsakts: 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Merkmale des Verwaltungsakts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Rechtswirkung des Benehmens bei mehrstufigen Verwaltungsakten – Stellungnahme der Fachbehörde
Mehrstufiger Verwaltungsakt – Einvernehmen der Gemeinde bei der Baugenehmigung
Belastende Verfügung
Abgrenzung: Allgemeinverfügung und Verwaltungsakt bei Taubenfütterungsverbot
Abgrenzung: Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung bei Typhus/Endiviensalat-Verbot
Verwaltungsaktqualität eines Bebauungsplans
Außenwirkung – behördliche Weisung gegenüber Beamten und vorzeitige Pensionierung
Außenwirkung des Verwaltungsakts – Weisung an einen Beamten (§ 35 S. 1 VwVfG)
Belastende Verfügung als Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) – Tierhaltungs- und Betreuungsverbot
Regelungswirkung eines polizeilichen Platzverweises mit Vollzugshandlung
Regelungswirkung eines polizeilichen Platzverweises
Störenfried S randaliert beim lokalen Weinfest, beschimpft Festgäste und droht, sein Weinglas in die Menge zu werfen. Polizist P erteilt dem S für den Festplatz einen Platzverweis. S wankt fluchend davon.
Verbeamtete Lehrer als „Behörde“ bei Ordnungsmaßnahme?
Wiederholende Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung als Verwaltungsakt?
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Abriss eines rechtswidrigen Anbaus
Zweitbescheid als Verwaltungsakt nach erneuter Sachverhaltsprüfung
Wiederholende Verfügung bei Pflicht zur Balkonentfernung
Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt
V ist Veranstalter einer Demonstration. Die Versammlungsbehörde teilt V schriftlich mit: „Es gelten die Vorschriften des VersammlungsG. Es ist den Teilnehmern untersagt, bei der Versammlung Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen.“ V will wissen, was das bedeutet.
Gesetzeswiederholender Verwaltungsakt
O veranstaltet eine Versammlung unter freiem Himmel im Bundesland N. Das Bundesversammlungsgesetz ist anwendbar. Die Versammlungsbehörde teilt O schriftlich mit: „Bei der Versammlung ist es verboten, Uniformen zu tragen (§ 3 Abs. 1 VersG). Es gilt das Vermummungsverbot (§ 17a Abs. 2 VersG).“ O fragt sich, ob aus der Mitteilung für ihn Pflichten folgen.
Regelungswirkung eines Gefährderanschreibens
Regelungswirkung einer behördlichen Erlaubnis
Der lokale Dackelzüchterverein D möchte sein jährliches Weihnachtsfest in einer städtischen Halle der Gemeinde G feiern. Die zuständige Behörde bescheidet auf Antrag eine Zulassung zu der Halle für das Weihnachtsfest.
Regelungswirkung eines behördlichen Hinweises
B betreibt eine Bäckerei. Dort hat er Tische aufgestellt, an denen Kunden ihre Waren und Getränke verzehren können. Die zuständige Behörde erklärt B schriftlich, dass B nach § 2 Abs. 1 GastG eine Genehmigung benötige.
Jagdaufseher als „Behörde“ bei Wildtierschutz?
Regelungswirkung einer behördlichen Feststellung
Die in Deutschland lebende A hat ausländische Wurzeln. Sie begehrt von der zuständigen Behörde die Feststellung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Daraufhin bestätigt die Behörde der A, dass sie bereits deutsche Staatsangehörige ist.
Regelungswirkung eines Aktenvermerks
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk.
Regelungswirkung einer behördlichen Warnung („Osho“)
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit warnt in einer Rede vor der Jugendsekte „Osho“ (O). Sie sei „pseudoreligiös“ und eine „Psychosekte“.
Regelungswirkung eines behördlichen Verbots
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
Polizei als „Behörde“ bei Parkverbot?
Bauaufsichtsbehörde als „Behörde“ bei Baugenehmigung?
Hoheitliche Maßnahme bei fiskalischem Verwaltungshandeln?
Hoheitliches Handeln durch vertragliche Vereinbarung?
Behörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa organisieren muss. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen.
Hoheitliches Handeln bei Mehrpersonenverhältnissen (Baugenehmigung)
Bauherrin B will sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. B erhält von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung. Nachbar N meint, das geplante Haus verstoße gegen Abstandsregelungen der Bauordnung.
Hoheitliche Maßnahme – Grundfall
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