Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Betreten eines Baumarkts
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Betreten eines Baumarkts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K betritt den Baumarkt des V, um eine Bohrmaschine zu kaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Betreten eines Baumarkts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen K und V ist ein Vertrag zustande gekommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen K und V besteht ein rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Mit dem rechtgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis entstehen für K und V Schutz- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
23.6.2022, 16:20:54
Rutscht der K auf einer Banane aus, haftet der V, nicht wahr? ;-)
Lukas_Mengestu
24.6.2022, 10:46:31
Hi A.F., hier wären neben dem Vorliegen einer schuldrechtlichen Sonderverbindung dann natürlich noch die weiteren Voraussetzungen des vertraglichen Schadensersatzanspruches zu prüfen (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB). Das "nicht Wegräumen" der Banane müsste insoweit eine Pflichtverletzung darstellen und V dies zu vertreten gehabt haben (wird vermutet,
§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Liegen diese Voraussetzungen vor und ist K auch ein kausaler Schaden im Zusammenhang mit dem Sturz entstanden, so haftet V dafür :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Andreas90
30.5.2023, 23:23:16
Die Fragen hier sind etwas merkwürdig gestellt. Erst kam die Frage ob ein Vertrag durch das Betreten des Baumarkts zustande kommt. Dies wird verneint. In der nächsten Frage dann aber ob ein Schuldverhältnis besteht. Dies wird dann aber wiederrum bejaht. In meiner aktuellen Lernlektüre finde ich dazu nichts. Auch gibt die Frage keine weiteren Hinweise. Übersehe ich etwas oder ist es ein wenig 'komisch' gestellt?
se.si.sc
31.5.2023, 07:53:39
Die Fragen sind keineswegs merkwürdig gestellt, sondern genau so präzise, wie sie sein müssen. Frage 1 fragt nach einem Vertrag, den haben wir (noch) nicht, weil wir dafür Angebot und Annahme bräuchten. Frage 2 fragt nach einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis. Das haben wir hier in Form eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses nach § 311 II BGB sehr wohl. Jeder Vertrag ist auch ein Schuldverhältnis, aber nicht jedes Schuldverhältnis ist auch ein Vertrag. Es gibt rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse (Verträge), rechtsgeschäftähnliche Schuldverhältnisse (§ 311 II BGB) und gesetzliche Schuldverhältnisse (zB 823 ff, 812 ff BGB). Frage 1 fragt eben nach dedr ersten Kategorie, Frage 2 nach der zweiten.
Andreas90
31.5.2023, 10:50:42
Vielen Dank!